Kostenübernahme für Hörgerätedurch die Krankenkasse

 

Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab,
wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten bei ärztlich nachgewiesener Hörschwäche. Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem gewählten PKV-Tarif und den Leistungen der GKV. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für:

  • zuzahlungsfreie Hörhilfen,
  • Tests und Anpassungen von Hörgeräten sowie
  • Wartungen und Reparaturen.

Neben der ärztlich nachgewiesenen medizinischen Notwendigkeit erwartet Ihre Krankenkasse, dass Hörgeräte bestimmte Grundfunktionen aufweisen, die für eine Kostenübernahme unerlässlich sind. Wenn Sie ein spezielles oder hochwertigeres Gerät wünschen, das über die medizinische Indikation hinausgeht, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Anforderungen für die Kostenübernahme

Im Allgemeinen haben Krankenkassen bestimmte technische Standards, die von Hörgeräten erfüllt werden müssen. Dies umfasst die Anforderung, dass es sich um ein digitales Hörsystem handeln muss, das präzise an Ihre individuelle Hörschwäche angepasst werden kann. Das Hörgerät muss in der Lage sein, Umgebungsgeräusche von gesprochener Sprache durch intelligente Signalverarbeitung zu unterscheiden. Folgende Merkmale müssen vom Hörgerät mindestens erfüllt werden:

  • 6 Kanäle
  • 3 Hörprogramme
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 1 Rückkoppelungsunterdrückung
  • Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
  • Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve

Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?

Gesetzlich

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) kosten. Hier am Beispiel der AOK aufgeführt:

  • 679,45 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 679,45 Euro Brutto für das Zweitgerät*
  • 42,80 Euro Brutto für Otoplastik
  • 142,80 Euro Brutto für Service & Reparatur

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.

Privat

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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